Arten schützen

Für den besonderen Artenschutz ist für jede in einem Vorhabengebiet nachgewiesene besonders bzw. streng geschützte Art zu prüfen, ob die Verbote des §44 BNatSchG  berührt sind. Der zu erstellende Fachbeitrag dient als Entscheidungsgrundlage für die zuständige Behörde zur Genehmigung des Vorhabens.  Neben nationalen Schutzbestimmungen sind die Europäischen Richtlinien im Rahmen der gemeinschaftskonformen Auslegung des deutschen Rechts zu berücksichtigen.



Leistungen

Artenschutzfachbeiträge

FFH-Vorprüfung / Erheblichkeitsprüfung

FFH-Prüfung

GIS-gestützte Habitatanalysen,

Raumnutzungsanalysen

Pflanzensoziologie

Feldherpetolgie

Brutvogelerfassung

Horsterfassung

Fledermausmonitoring / Gondelmonitoring

Biotopkartierungen nach OSIRIS, Corine

Bodenkundliche Kartierung (Bohrstockanalysen)


Kontakt aufnehmen

 

Helko Peters

Filscher Str. 3

54296 Trier

 

Telefon 0651 | 9953954

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