Für den besonderen Artenschutz ist für jede in einem Vorhabengebiet nachgewiesene besonders bzw. streng geschützte Art zu prüfen, ob die Verbote des §44 BNatSchG berührt sind. Der zu erstellende Fachbeitrag dient als Entscheidungsgrundlage für die zuständige Behörde zur Genehmigung des Vorhabens. Neben nationalen Schutzbestimmungen sind die Europäischen Richtlinien im Rahmen der gemeinschaftskonformen Auslegung des deutschen Rechts zu berücksichtigen.
Artenschutzfachbeiträge
FFH-Vorprüfung / Erheblichkeitsprüfung
FFH-Prüfung
GIS-gestützte Habitatanalysen,
Raumnutzungsanalysen
Pflanzensoziologie
Feldherpetolgie
Brutvogelerfassung
Horsterfassung
Fledermausmonitoring / Gondelmonitoring
Biotopkartierungen nach OSIRIS, Corine
Bodenkundliche Kartierung (Bohrstockanalysen)
Helko Peters
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54296 Trier
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